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Inh. Margarete Wellmann e.K.
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Verkaufs und Lieferbedingungen der
Firma Horst Wellmann Inh. Margarete Wellmann e. K.

1) Allgemeines

Auftragserteilung gilt als Anerkennung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn der Kunde auf seine Einkaufsbedingungen verweist.

2) Preise

Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den am Tag der Erfüllung gültigen Bedingungen und Preisen zuzüglich der gültigen Umsatzsteuer.

3) Verpackung und Versand

Unsere Preise gelten ausschließlich Kosten für Verpackung und Versand, sofern nicht eine abweichende Vereinbarung vorliegt. Alle Sendungen erfolgen auf Gefahr des Kunden.

4) Eigentumsvorbehalt

Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung unserer sämtlichen bestehenden und noch entstehenden Forderungen unser Eigentum. Sie dürfen solange nur im ordentlichen Geschäftsgang veräußert und verarbeitet, nicht aber verpfändet oder zur Sicherung übereignet werden. Mit Annahme unserer Waren tritt der Kunde bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung der von uns gelieferten Ware entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Übersteigt der Wert der von uns gegebenen Sicherungen unsere Forderung insgesamt um mehr als 30%, sind wir auf Verlangen des Kunden verpflichtet, insoweit auf Sicherung zu verzichten.

5) Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen aus Warenlieferung sind sofort fällig und grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse zahlbar. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnungen zahlt. Skonto bedarf einer besonderen Vereinbarung.

6) Beanstandungen und Sachmängel

Sachmängel der Ware sind unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage seit Auslieferung schriftlich anzuzeigen. Im Falle einer vereinbarten Abnahme der Ware durch den Käufer ist die Rüge von Sachmängeln, die bei der vereinbarten Art der Abnahme feststellbar waren, ausgeschlossen.

7) Allgemeine Haftungsgrenzen

Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten und sonstige Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den Vertragsschluß voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Vertragliche Ansprüche, die den Käufer gegen uns aus Anlaß oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware entstehen, verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Die Frist gilt auch für solche Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.

8) Erfüllungsort und Gerichtstand

Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist unser Lager. Gerichtstand ist nach unserer Wahl Frankfurt am Main oder Sitz des Käufers.